Hausanschluss

Netzanschluss Strom

So kommt Strom in Ihr Gebäude

Die Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) erstellt den Netzanschluss für anstehende Bauvorhaben oder für vorhandene Gebäude im Netzgebiet der CUN und im Auftrag des Netzbetreibers Gemeindewerke Wietze in deren Netzgebiet. 

Für einen termingerechten Anschluss des Hauses an das Versorgungsnetz teilen Sie der CUN bitte Ihr Bauvorhaben vor Baubeginn mit. Die CUN berät, wann und wie der Hausanschluss für Strom ausgeführt werden kann.

Ihr Hausanschluss Strom: 5 Schritte

Um Ihr neues Gebäude mit Strom zu versorgen, benötigen Sie einen Hausanschluss. Diesen beantragen Sie online hier.

Bitte beachten Sie, dass für die Planung zusätzlich ein bemaßter Lageplan (Maßstab 1:500) und ein Gebäudegrundriss mit Ihrer Markierung der gewünschten Einführungsstelle am Haus benötigt wird. Innerhalb des Online-Bestellvorgangs können Sie auch Ihren Mehrspartenhausanschluss beantragen.  

Nachdem Sie Ihren Hausanschluss bestellt haben, erhalten Sie von der CUN ein Angebot auf Basis Ihrer Antragsunterlagen, der örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bedingungen. 

Grundlage für die Berechnung der Stromanschlusskosten sind unter anderem die gewünschte Leistung (kW) und die Leitungslänge des Netzanschlusses. Vorab haben Sie die Möglichkeit, sich mit Hilfe des unverbindlichen Preisblatts über die Kosten zu informieren.

Dem Angebot beigelegt ist auch ein Netzanschlussvertrag. Dieser standardisierte Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der CUN im Zusammenhang mit der Nutzung des Stromnetzes. Im Falle einer Beauftragung senden Sie diesen bitte unterschrieben zurück. 

Diese Preise gelten ab 1. Februar 2023.

Diese Preise gelten ab 1. April 2022 für einen Strom-Netzanschluss im Netzgebiet des Gemeindewerks Wietze. 

 

Sie erhalten von der CUN ein Angebot über einen Netzanschlussvertrag. Den Auftrag für den Netzanschluss erteilen Sie, indem Sie den Netzanschlussvertrag unterschrieben an die CUN zurücksenden. Sobald dieser eingegangen ist, beauftragt der Netzbetreiber ein Tiefbauunternehmen, das Ihren Netzanschluss erstellt. Kundinnen und Kunden erhalten per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Kontaktdaten des Partnerunternehmens.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Tiefbauunternehmens nimmt Kontakt zu Ihnen auf, bespricht alle weiteren Schritte und vereinbart den Anschlusstermin. 

Der Netzanschluss muss in einen Hausanschlussraum verlegt werden. Dieser muss den Bedingungen der DIN 18012 entsprechen. Die Hausanschlussleitungen sollen geradlinig und auf kürzestem Weg von den Versorgungsleitungen zum Gebäude führen. Bitte beachten Sie, dass die Leitungstrasse auf Dauer zugänglich bleibt und nicht überbaut oder überpflanzt werden darf.

Bitte beachten Sie: Für die Hauseinführungen von Neubauten empfiehlt sich eine Mehrspartenhauseinführung in Reihenanordnung. Mit einer Mehrspartenhauseinführung lassen sich alle Leitungen gemeinsam ins Gebäude führen.

Für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage muss ein eingetragenes Installationsunternehmen Ihrer Wahl die Anlage als fertig melden und den Zähler bei der CUN, Abteilung Messwesen, beantragen.

Versorgungsbedingungen

Zum 1. November 2019 traten die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen in Kraft, die an das Niederspannungsnetz im Netzgebiet der CUN angeschlossen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird die technische Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB NS Nord 2019“, als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) angewendet. 

Die neuen technischen Anschlussbedingungen gelten nur für Anlagen, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. 

Den vollständigen Wortlaut der TAB NS Nord gibt es unter: