Gesetzliche Vorgaben
Am 13. 07. 2005 ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) in Kraft getreten. Es enthält Vorgaben zur Regulierung und Entflechtung der Energieversorgungsnetze, die auch Richtlinien der Europäischen Union umsetzen.
Das Gesetz ist die Grundlage für die weiteren verabschiedeten Verordnungen, die die Vorgaben des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ergänzen und präzisieren:
Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (EnWG)
Schlichtungsstelle Energie
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden.