Netze

Netzentgelte für Erdgas

So berechnen sich Netzentgelte

Das Netzentgelt ist eine Gebühr für die Nutzung des Versorgungsnetzes, die Verbraucherinnen und Verbraucher als Teil des Gaspreises bezahlen – unter anderem, um das vorhandene Gasnetz zu warten und auszubauen. Die Höhe der Netzentgelte beruht auf der Erlösobergrenze, die die Regulierungsbehörde individuell für jeden Netzbetreiber festlegt.   

Netzbetreiber müssen das Netzentgelt im Internet veröffentlichen, und zwar für das nächste Kalenderjahr bis zum 15. Oktober. Bei Veränderungen der Berechnungsgrundlage, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hat, kann der Netzbetreiber die Netzentgelte zum 1. Januar anpassen.  

Die Netzentgelte für Erdgas sind unter anderem in § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) gesetzlich geregelt.  

Entgelte für die Netznutzung mit vorgelagertem Netz 

Als vorgelagerter Netzbetreiber ist die Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) gemäß § 20 Abs. 1 EnWG verpflichtet, rechtzeitig vor dem 1. Januar 2024 die Höhe der geplanten Anpassung der Netzentgelte für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen mitzuteilen.  

Die Höhe der Anpassung der Netzentgelte im Kalenderjahr 2024 entnehmen Sie bitte den Preisblättern:

Die Preisblätter 2024 werden somit Bestandteil des Netznutzungsverhältnisses und bilden die Grundlage für die Abrechnung der Netznutzung ab 1. Januar 2024. 

Die CUN veröffentlicht die Netzentgelte unter gewissem Vorbehalt und behält sich Änderungen der Preisblätter für 2024 vor:  

  • Wenn die Bundesnetzagentur, die Regulierungskammer Niedersachsen oder Gerichte etwas in Bezug zu den Netzentgelten festlegen oder entscheiden, dass eine Anpassung der Netzentgelte erforderlich macht;   
  • bei wesentlichen Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, wie zum Beispiel bei den Netzentgelten unserer vorgelagerten Netzbetreiber.   

In diesen Fällen informiert die CUN Sie unverzüglich.

Individuelle Entgelte

Die CUN hat keine individuellen Netzentgelte gebildet.