Schlichtungsstelle
Verbraucherbeschwerden
Netzbetreiber, Energieversorger, Messstellenbetreiber und Messdienstleister müssen nach § 111a und 111b EnWG Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) innerhalb von vier Wochen ab Zugang beantworten. Dies gilt insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen.
Schlichtungsstelle
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mit dem Verbraucherservice unseres Unternehmens keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Celle-Uelzen Netz GmbH ist verpflichtet die Gründe in Textform (Brief, Email, Fax etc.) darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen. Ebenso ist sie verpflichtet am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.
Verbraucherservice
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung.

Verbraucherbeschwerden
Celle-Uelzen Netz GmbH
Wulf Voss
Sprengerstraße 2
29223 Celle
Tel. 05141 16-0
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Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel. 030-27572400
Fax 030-275724069
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www.schlichtungsstelle-energie.de

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