Wassertrübungen in/bei Bevensen & Umgebung Arbeiten im Leitungsnetz bewirken unbedenkliche Wassertrübungen, welche einige Tage andauern werden. Davon können u.A. betroffen sein:  - Bad Bevensen - Gollern - Groß/Klein Heesebeck - Höfer - Röbbel - Weste Wir bitten von Anrufen diesbezüglich abzusehen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr erfahren

Installateure

Das müssen Sie bei Arbeiten an Leitungen beachten

Schutzanweisungen für Baufachleute

Diese Schutzanweisung richtet sich an Baufachleute. Sie soll Unfälle und Schäden an Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie an Glasfaserleitungen verhindern, wenn in deren Nähe gearbeitet wird. Sie gilt für Arbeiten aller Art im Bereich von Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie von Glasfaserleitungen im Gebiet der Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) auf öffentlichen und privaten Grundstücken.

Solche Anlagen können sein:

  • Rohrleitungen
  • Stationen
  • sonstige Betriebseinrichtungen
  • elektrische Freileitungen
  • Mittel- und Niederspannungskabel
  • Kabelmuffen
  • Schutzrohre
  • Schachtbauwerke
  • Betonkanäle
  • Armaturen
  • Widerlager
  • Anlagen für den katodischen Korrosionsschutz
  • Kabelabdeckungen
  • Erdungsanlagen
  • Masten
  • Fernmelde-, Lichtwellenleiter-, Steuer- und Messkabel
  • Verteilerschränke
  • Warnbänder

Jeder Bauunternehmer hat bei der Durchführung ihm übertragener Bauarbeiten auf öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein von Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie von Glasfaserleitungen zu rechnen. Deshalb gilt es, mit Sorgfalt zu handeln, um deren Beschädigung zu verhindern und eine Gefährdung von Personen auszuschließen. Bauunternehmer haben ihre Mitarbeiter, Subunternehmer und Hilfskräfte vor Arbeitsbeginn auf mögliche Gefahren hinzuweisen und die Arbeiten entsprechend zu überwachen.

Teil der Unterweisung ist eine Information über die Notrufnummer der Zentralen Störstelle der Celle-Uelzen Netz GmbH: Tel. 0800 / 78 64 357.

Informationen über die zuständigen Versorgungsunternehmen können beim Baulastträger bzw. beim Grundstückseigentümer erfragt werden. Erkundigungen an anderer Stelle sind nicht ausreichend.

Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen während und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet bleiben. Bei Bauarbeiten im Bereich von Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsleitungen sowie von Glasfaserleitungen besteht für den Bauunternehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Erkundigungs- und Sicherungspflicht.

Jeder, der Erdarbeiten ausführt, ist verpflichtet, alle gebotene Sorgfalt anzuwenden. Die Anwesenheit eines Beauftragten der Celle-Uelzen Netz GmbH an der Aufgrabungsstelle entbindet den Bauunternehmer oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung für Schäden an Versorgungsleitungen, die durch ihn entstanden sind.

Bauarbeiten jeglicher Art im Schutzbereich von Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie Glasfaserleitungen der Celle-Uelzen Netz GmbH sind vor Baubeginn abzustimmen und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung. Die Schutzstreifenbreite ist entsprechend dem aktuellen Regelwerk einzuhalten.

Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Verantwortliche für die Baustelle durch Einsicht in Lagepläne oder Anfrage bei den zuständigen Fachbereichen der Celle-Uelzen Netz GmbH Klarheit über die genaue Lage und ggf. Tiefe der im Bau- bzw. Aufgabenbereich liegenden Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie Glasfaserleitungen verschaffen. Es ist stets mit den aktuellen Bestandsplänen zu arbeiten. Die Anfrage ist verpflichtend im kostenfreien Selbstauskunftsverfahren zu stellen. Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf Leitungen und Objekte im Eigentum der Celle-Uelzen Netz GmbH sowie auf Leitungen und Objekte von Ver- und Entsorgungsunternehmen, deren Betriebsführung die Celle-Uelzen Netz GmbH im Auftrag wahrnimmt.

Eine Anfrage der Lagepläne erfolgt gewöhnlich über die Internetadresse: https://auskunft.cunetz.de. Diese Auskünfte haben eine Gültigkeit von maximal 14 Tagen.

Steht die Online-Planauskunft der Celle-Uelzen Netz GmbH ausnahmsweise nicht zur Verfügung, können die gewünschten Auskünfte per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort eingeholte werden. Dann gelten folgende Servicezeiten:

Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7.30–15.30 Uhr
Freitag 7.30–12 Uhr
E-Mail: planauskunft@cunetz.de

Standort Celle:
Sprengerstraße 2
29223 Celle
Telefon: (05141) 16–2791

Standort Uelzen:
Auf dem Rahlande 21
29525 Uelzen
Telefon: (0581) 805–2792

Bei Beginn der Arbeiten müssen Leitungsauskünfte neuesten Standes vorliegen. Bei Abweichungen von der Bauplanung oder Erweiterung des Bauauftrages muss eine neue Leitungsauskunft eingeholt werden. Der Unternehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme davon zu überzeugen, dass alle Planangaben eindeutig erkennbar sind und die Planauskunft tatsächlich mit der Anfrage übereinstimmt.

Dabei ist zu beachten, dass erdverlegte Leitungen nicht zwingend geradlinig und auf dem kürzesten Weg verlaufen. Deshalb hat das Bauunternehmen die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und Tiefe der angegebenen Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen durch fachgerechte Erkundigungsmaßnahmen, z.B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze o.ä. selbst Gewissheit zu verschaffen.

Gewöhnlich liegen Kabel in einer Tiefe zwischen 60 und 120 Zentimetern. Lichtwellenleiterkabel werden prinzipiell, Stromkabel und Gasleitungen punktuell in Schutzrohren verlegt. Ein Trassenwarnband ist nicht vorhanden. Die Erdüberdeckung der Gasleitung beträgt gewöhnlich 75 bis 100 Zentimeter. Eine geringere Überdeckung, insbesondere bei Hausanschlussleitungen, ist möglich.

Wasserleitungen liegen in einer Tiefe von 100 bis 150 Zentimetern.

Fernwärmeleitungen können in einer Tiefe von 60 bis 150 Zentimetern, im Einzelfall bis 900 Zentimetern verlegt sein. Parallel zu den Leitungen muss mit Kunststoffrohren gerechnet werden, die für Kabel zur Signalübertragung vorgesehen sind, sowie bei kanalgebundenen Systemen mit Drainageleitungen.

Diese Werte stellen lediglich einen groben Anhaltspunkt dar, da die ursprüngliche Verlegetiefe nicht als feste, unveränderliche Größe angesehen werden kann. Es besteht daher die Pflicht, die genaue Tiefe und Lage von Kabeln und Leitungen vor Beginn der Arbeit festzustellen. Hierbei ist vorsichtig von Hand zu schachten.

Aufgrabungen, wie etwa Schachtsuchungen, sind nur im Einverständnis mit der Celle-Uelzen Netz GmbH durchzuführen. Die Einweisung vor Ort erfolgt dann durch einen Mitarbeiter der Celle-Uelzen Netz GmbH. Dieser Service ist kostenlos. Fernmündliche Auskünfte werden wegen der Gefahr von Missverständnissen nicht erteilt.

Querschläge (Suchschlitze)

Querschläge oder Suchschlitze sind grundsätzlich nur in Abstimmung mit der Celle-Uelzen Netz herzustellen, und zwar so, dass eine Gefährdung der Leitungen ausgeschlossen ist. Ein Freilegen von Leitungen darf nur durch Handschachtung erfolgen. Ferner kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Trassenwarnband die tatsächliche Leitungslage anzeigt.

Hinweisschilder und oberirdische Anlagen

Oberirdische Anlagen wie Armaturen, Kabelverteilerschränke, Straßenklappen, Schachtdeckel und sonstige Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie Glasfaserleitungen müssen stets zugänglich bleiben. Hinweisschilder, Kabelmerksteine oder andere Markierungen dürfen ohne Zustimmung der Celle-Uelzen Netz GmbH nicht verdeckt, versetzt oder entfernt werden.

Unbekannte Kabel oder Leitungen

Werden Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen, Glasfaserleitungen sowie außer Betrieb befindliche Leitungen, Abdeckungen, Kabel, Rohrleitungen oder Warnbänder an Stellen gefunden, die in keinem von der Celle-Uelzen Netz GmbH ausgegebenen Plan eingezeichnet sind, ist die Celle-Uelzen Netz GmbH unverzüglich unter der Zentralen Störungsannahme Tel. 0800/7864357 zu verständigen. Die Arbeiten sind dann in diesem Bereich zu unterbrechen, bis mit der Celle-Uelzen Netz GmbH bzw. dem zuständigen Versorgungsunternehmen Einvernehmen über das weitere Vorgehen hergestellt ist.

Alle Arbeiten dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht des Bauunternehmers ausgeführt werden. Die Aufsicht muss gewährleisten, dass mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen wird. Im Bereich von Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen, von Glasfaserleitungen sowie von außer Betrieb befindlichen Leitungen dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt werden, dass eine Gefährdung dieser Anlagen ausgeschlossen ist.

Freigelegte Gas-, Trinkwasser- und Stromversorgungsanlagen sowie Glasfaserleitungen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen, gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern und flächenhaft nach Anweisungen der Celle-Uelzen Netz GmbH abzufangen.

Isolierte Versorgungsleitungen, Kanäle oder Mantelrohre müssen besonders schonend behandelt werden. Beschädigungen der Isolierungen müssen der Celle-Uelzen Netz GmbH gemeldet werden unter der Zentralen Störungsnummer Tel. 0800/7864357, um Folgeschäden zu vermeiden.

Beschädigte Kabelschutzrohre und Formsteine sowie zersägte Leerrohre sind wieder ordnungsgemäß zu verbinden. Zu den Versorgungsleitungen gehörende Bauwerke wie Widerlager, Kanäle oder Mantelrohre dürfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Achtung: Sobald Erdabtragungen durchgeführt worden sind, darf die Leitung nicht mehr ohne Überfahrschutz überfahren werden. Über die Art und den Umfang des Überfahrschutzes muss eine Abstimmung mit der Celle-Uelzen Netz GmbH erfolgen.

Das Unterbauen und Eindecken von freigelegten Gas-, Trinkwasser- und Stromversor-gungsanlagen, von Glasfaserleitungen sowie von außer Betrieb befindlichen Leitungen ist mit der Celle-Uelzen Netz GmbH rechtzeitig abzustimmen. Das Verfüllen im Bereich von Verkehrsflächen hat nach der ZTV A-StB 89 zu erfolgen. Die Wiederherstellung einer einwandfreien Bettung, der Funktion gestörte Einrichtungen wie Drainageleitungen und Kiesschüttungen ist zur Vermeidung von Senkungen zwingend erforderlich.

Vor dem Verschließen der Baugrube ist die Kreuzungsstelle von einem Beauftragten der Celle-Uelzen Netz GmbH am offenen Rohrgraben abzunehmen. Die ZTV E-StB sind bindend. Insbesondere ist darauf zu achten, dass beim Verfüllen von Baugruben in der Nähe von Versorgungsleitungen eine einwandfreie Verdichtung des lagenweisen eingebrachten Bodens erfolgt. Zum Verfüllen der Baugruben im Bereich freigelegter Versorgungsleitungen ist steinfreier (Größtkorn 0 bis 2 Millimeter), nicht bindiger Boden zu verwenden. Die Ausführung der steinfreien Leitungszone gem. aktuellem Regelwerk ist sicherzustellen.

Müssen Versorgungsleitungen während der Bauzeit aus ihrer ursprünglichen Lage verrückt oder umgelegt werden, so darf dies nur nach Weisung eines Beauftragten der Celle-Uelzen Netz GmbH erfolgen. Vor dem Wiederverfüllen ist eine Abnahme zum Einmessen der neuen Lage und zur Kontrolle der Isolierung bzw. des Korrosionsschutzes erforderlich.

Die Anlagen der Celle-Uelzen Netz GmbH (siehe „Geltungsbereich“) dürfen nicht überbaut und mit Großgehölzen nicht unter- bzw. überpflanzt werden. Kabel- und Rohrleitungstrassen sind von Bäumen, Sträuchern und Wurzeln freizuhalten. Es dürfen keine Erdarbeiten durchgeführt werden, die die Anlagen der Celle-Uelzen Netz GmbH gefährden.

Es handelt sich um eine Überbauung bei:

  • Errichtung von Bauwerken und sonstigen Anlagen (Zäune)
  • Lagerung von Baumaterialien, Baustelleneinrichtungen und Bodenaushub
  • Errichtung von Stellplätzen (z.B. Carports, Garagen, Container)
  • Errichtung von Pfählen und Pfosten

Das Überbauen von Gasrohrleitungen ist unzulässig. Zu allen Anlagen der Celle-Uelzen Netz GmbH sind Sicherheitsabstände einzuhalten. Mindestabstände gelten bei Näherungen, Kreuzungen und Parallelverlegungen.

Die Verlegetiefe von Gasrohrleitungen beträgt 45 bis 120 Zentimeter. In der Leitungsumgebung (30 bis 50 Zentimeter) ist mit abzweigenden Rohrstutzen und Rohrfittings zu rechnen.

Jede Beschädigung von Kabeln, Rohrleitungen oder Ähnlichem ist unverzüglich der Celle-Uelzen Netz GmbH zu melden.

Beschädigungen sind nicht nur Leckagen, sondern auch Verletzungen der Rohrumhüllung bzw. Wandungen der Medienleitungen oder Druckstellen am Kabelmantel.

Selbst wenn keine Beschädigung direkt erkennbar ist, kann sich durch Korrosionsleckagen oder Risse im Rohr als Folge einer äußeren Beschädigung Gas in der Schottertragschicht unter der bituminösen Straßendecke ansammeln und verteilen, in Hohlräume wie Kabelziehschächte oder andere unterirdische Bauwerke weiterziehen und damit eine unmittelbare Explosionsgefahr darstellen.

Bei Beschädigungen der Kabelmantel von Massekabeln besteht die Gefahr des Austritts von Kabelöl und damit verbunden einer Kontaminierung des Erdreichs und des Grundwassers. In diesen Fällen sind umgehend, nach Freischaltung der Kabel, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einzuleiten.

Nach einer Beschädigung ist die Verfüllung erst nach Instandsetzung und mit Zustimmung der Celle-Uelzen Netz zu erfolgen. Die Anwesenheit eines Beauftragten der Celle-Uelzen Netz GmbH auf einer Baustelle, die Kontaktaufnahme mit der Fremdbaustellenaufsicht und die Meldung des Bauvorhabens entbinden den Bauunternehmer oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung für angerichtete Schäden an Versorgungsanlagen sowie stillgelegten Leitungen.

Nicht gemeldete Beschädigungen werden von der Celle-Uelzen Netz GmbH angezeigt!

Zentrale Störungsannahme: Netzleitstelle, Telefon: 0800/7864357.

Im Fall eines Schadens sind bei einem Anruf folgende Angaben zu übermitteln:

  • Schadensstelle und -ort
  • Art des Schadens
  • Namen des Anrufers

Weitere Hinweise

  • Arbeiten an der Schadensstelle sofort einstellen.
  • Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Brand- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas!
  • Personen müssen umgehend den Gefahrenbereich verlassen
  • Gefahrenbereich großräumig absperren
  • Art und Ausmaß des Schadens feststellen, dabei Eigenschutz unbedingt beachten
  • Der Leitungsbetreiber ist auch bei geringen Beschädigungen, z.B. an der Isolierung einer Gas-, Trinkwasser- oder Stromleitung, zu verständigen.
  • falls erforderlich: Feuerwehr, Polizei, THW verständigen.
  • Aufsichtsperson verständigen
  • Alle weitere Maßnahmen sind mit der Celle-Uelzen Netz GmbH abstimmen. Eigenständige Arbeiten an den Anlagen der Celle-Uelzen Netz GmbH (Abschiebern, etc.) sind nicht erlaubt.
  • Das Personal des Bauunternehmers darf die Baustelle nur mit Zustimmung der Celle-Uelzen Netz GmbH verlassen.

Der Verursacher von Schäden und Unfällen hat für die entstehenden Kosten aufzukommen. Werden die Energieversorgungsanlagen des Netzbetreibers wiederholt in grob fahrlässiger Weise beschädigt, kann zusätzlich Strafanzeige gestellt werden.

Nicht gemeldete Beschädigungen werden von der Celle-Uelzen Netz GmbH angezeigt.

Ferner ist die Berufsgenossenschaft berechtigt, Bußgelder zu verhängen, wenn Mitglieder oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Mehraufwendungen, die aufgrund von Überbauung von Anlagen oder Anlagenteilen der Celle-Uelzen Netz entstehen, werden in Rechnung gestellt.

Gesetzliche Vorschriften:

  • z. B. Landesbauordnung, Baugesetzbuch

Vorschriften/Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

  • DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  • DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“
  • DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
  • DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“, insbesondere Kapitel 2.12 „Betreiben von Erdbaumaschinen“ und Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“
  • DGUV Information 203-017 „Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen“
  • DGUV Information 201-020 „Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen

Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

DVGW-Arbeitsblätter:

  • DVGW GW 315 „Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsleitungen bei Bauarbeiten“
  • DVGW GW 118 „Erteilung von Netzauskünften“

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV):

  • ZTV A-StB 89 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen A-STB89“
  • ZTV E-StB „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau“