Wassertrübungen in/bei Bevensen & Umgebung Arbeiten im Leitungsnetz bewirken unbedenkliche Wassertrübungen, welche einige Tage andauern werden. Davon können u.A. betroffen sein:  - Bad Bevensen - Gollern - Groß/Klein Heesebeck - Höfer - Röbbel - Weste Wir bitten von Anrufen diesbezüglich abzusehen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr erfahren

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Netzstabilität gewährleisten

Immer mehr Menschen nutzen elektrische Geräte zum Heizen und für den Verkehr, wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos. Das stellt eine große Herausforderung für die Stromnetze dar. Die Celle-Uelzen Netz als Betreiber dieser Netze muss darauf achten, dass immer genug Strom da ist, aber auch nicht zu viel.

Die Bundesnetzagentur wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen. Diese hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 veröffentlicht. Die Regelungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument, um die Netzstabilität und zuverlässige Versorgung mit Strom zu gewährleisten. 

Diese Regeln gelten für Geräte, die viel Strom verbrauchen können. Dazu zählen zum Beispiel Speicherbatterien, Wärmepumpen, Klimaanlagen und private Ladestationen für Elektroautos. Sie gelten als so genannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen", wenn sie eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.

Wenn hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.

Was Sie über steuerbare Verbrauchseinrichtungen wissen müssen

Mit "Steuerung" ist gemeint, dass die Menge an Strom, die bestimmte Geräte aus dem Netz ziehen, zeitweise auf höchstens 4,2 Kilowatt verringert werden kann. Das nennt man auch "Dimmen". Der normale Stromverbrauch im Haushalt ist davon nicht betroffen.

Eingreifen dürfen und müssen Netzbetreiber wie die Celle-Uelzen Netz, wenn zu viel Strom auf einmal verbraucht wird. Dann nämlich droht das Stromnetz, überlastet zu werden. Netzbetreiber dürfen dann die Stromaufnahme von bestimmten Geräten, nämlich den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, in dem betroffenen Gebiet verringern. Das bezeichnet man als "netzorientierte Steuerung".

Wenn es tatsächlich nötig ist, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, kann es sein, dass Kunden vorübergehend weniger Leistung für die Nutzung ihrer Geräte zur Verfügung steht. Solche Eingriffe passieren jedoch so selten wie möglich. Im Allgemeinen ist das Stromnetz der Celle-Uelzen Netz gut darauf vorbereitet, mit den aktuellen Anforderungen umzugehen.

Nein, die Regelung betrifft nicht den normalen Stromverbrauch im Haushalt. Sollte die Celle-Uelzen Netz die Stromabnahme kurzzeitig regulieren müssen, sind davon nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallbox, Klimaanlage oder Wärmepumpe betroffen.

Die netzorientierte Steuerung erfolgt künftig durch den Einbau eines intelligenten Messystems mit einer Steuerbox als Steuergerät.

Diese Box erhält Steuersignale der Celle-Uelzen Netz, um die Leistung zu reduzieren. Das ist entweder möglich über Schalt- bzw. Relaiskontakte direkt an den Einzelgeräten („Direktsteuerung“). Oder mithilfe einer digitalen Schnittstelle zu einem kundenseitigen Energie-Management-System („EMS-Steuerung“).

Die Art der Steuerung liegt in der Verantwortung des Betreibers solcher Geräte und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Hinweis: Unabhängig davon, wann der Einbau der Steuerungstechnik stattfindet und der Netzbetreiber davon Gebrauch macht, wird eine Reduzierung der Netzentgelte gewährt.

Mit einem Energie-Management-System („EMS-Steuerung“) ist das möglich. Wenn der Strombezug aus dem Netz temporär reduziert ist, kann selbst produzierter Strom aus einer Erzeugungsanlage, wie zum Beispiel aus einer Solaranlage, für den Betrieb einer Wallbox als steuerbarer Verbrauchseinrichtunge genutzt werden. 

Ein Rechenbeispiel: Die Celle-Uelzen Netz gibt zeitweise eine Leistungsreduzierung auf 6 kW vor. Diese Leistung wird mithilfe Ihres Energie-Management-Systems verarbeitet. Ihre Solaranlage produziert zur gleichen Zeit 5 kW Strom. Ihrer Wallbox stehen nun für ihren Ladevorgang 11 kW Strom zur Verfügung.

Möglichkeit 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung 
Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage.

Möglichkeit 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuerbaren Verbrauchseinheit. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler.

Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie gehabt über Ihren Strom-Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Möglichkeiten separat auszuweisen.

Mehr über Netzentgelte finden Sie auf dieser Seite

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, steuerbare Verbrauchseinrichtung gegenüber der Celle-Uelzen Netz an- und abzumelden sowie auch Änderungen bei der Leistung dieser Geräte gegenüber dem Netzbetreiber anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Umsetzung der Steuerbarkeit der Anlage verantwortlich. Auch Änderungen der Steuerungsart (Direktsteuerung, EMS-Steuerung) sind dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Der Betreiber muss zudem die Umsetzung der Leistungsreduzierungen dokumentieren und für zwei Jahre vorhalten. Ein Nachweis über die Einhaltung der Steuerungsvorgaben ist sowohl der Bundesnetzagentur als auch bei berechtigten Zweifeln dem Netzbetreiber vorzulegen.

Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in die neuen Regelungen überführt.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig diese neuen Regelungen anzuwenden.

Für Nachtspeicherheizungen haben die bislang geltenden Regeln Bestand. Und zwar so lange, bis eine Anlage in außer Betrieb genommen, ersetzt oder umgebaut wird. 

Antworten auf weitere Fragen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinheiten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur