Wassertrübungen in/bei Bevensen & Umgebung Arbeiten im Leitungsnetz bewirken unbedenkliche Wassertrübungen, welche einige Tage andauern werden. Davon können u.A. betroffen sein:  - Bad Bevensen - Gollern - Groß/Klein Heesebeck - Höfer - Röbbel - Weste Wir bitten von Anrufen diesbezüglich abzusehen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr erfahren

Erzeugungsanlagen

Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung

KWK-Anlage bei der CUN anmelden

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Formulare, um eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) im Netz der Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) an- oder umzumelden.

Bitte achten Sie besonders auf die gesetzlichen Bestimmungen und Meldepflichten als Anlagenbetreiber. Denn Sie sind für die Richtigkeit der Angaben und die Umsetzung der Vorgaben des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (kurz: KWKG) sowie weiterer ergänzender Richtlinien und Verordnungen verantwortlich.  

So funktioniert Kraft-Wärme-Kopplung

Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung basieren auf einem thermodynamischen Prozess. Energie wird dabei gleichzeitig in mechanische oder elektrische Energie und Wärme umgewandelt. Das KWK-Prinzip als solches ist erstmal kein Verfahren, das zur Erzeugung von erneuerbaren Energien dient. Allerdings ist das Prinzip, wenn es in Blockheizkraftwerken angewandt wird, eine umweltfreundliche Variante, da mit wenigen Ressourcen Strom und Energie erzeugt wird. 

So kommt Ihre KWK-Anlage ans Netz

Beauftragen Sie einen Elektroinstallateur, der Ihre KWK-Anlage für Sie im Einspeiseportal anmeldet. Im Installateurverzeichnis der CUN finden Sie Fachunternehmen, die regelmäßig eng mit der Celle-Uelzen Netz zusammenarbeiten und speziell von der CUN geprüft worden sind.

Für die Anmeldung der KWK-Anlage muss der Installateur folgende Unterlagen und Daten im Portal einfügen:  

  • Einspeiseort  
  • Anschlussnehmerdaten, Telefonnummer und E-Mailadresse 
  • Lageplan 
  • Zählernummer des zu wechselnden Zählers, Zählerstand und gegebenenfalls Foto des Zählers 
  • Angaben zu Modulen 
  • Angaben zum Wechselrichter wie bei E2 VDE AR N 4105 (Hersteller, Typ, Anzahl der WR, Leistung) 
  • E4 – E7 VDE AR N 4105 (vom Wechselrichter) müssen als Datei hochgeladen werden 
  • Messkonzept 
  • Angaben zum Speichersystem wie bei E3 VDE AR N 4105 
  • E4 – E7 VDE AR N 4105 (vom Speicher) müssen als Datei hochgeladen werden 


Status im Einspeiserportal: Eingereicht zur Prüfung 

Die CUN prüft die Angaben des Antrages und die Netzverträglichkeit. Im Anschluss erhalten Sie als Anlagenbetreiber eine automatische E-Mail als Information. Der Installateur erhält eine Netzanschlusszusage per E-Mail. 


Status im Einspeiserportal: Bereit zur Inbetriebsetzung  

Nun kann Ihre KWK-Anlage installiert werden. 

Sie als Anlagenbetreiber melden nun Ihre KWK-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur an.

>> Hier Anlage im Marktstammdatenregister anmelden

Nun stellt Ihr Installateur einen Antrag, um neue Zähler zu setzen. Diese Anmeldung erfolgt im Installateurportal.

>> Zum Installateurportal

Jetzt kann Ihr Installateur mit der CUN einen Termin vereinbaren, um einen neuen Stromzähler zu setzen.

Dies kann unter Tel. 05141/16-2678 oder per E-Mail an zaehlerwesen(at)cunetz.de erfolgen, in der Abteilung Messwesen. 

Nachdem die Zählersetzung erfolgt ist, kann der Installateur das Inbetriebsetzungsprotokoll (E8 der VDE AR N 4105) im Einspeiserportal ausfüllen und abschicken. Es ist wichtig, dass genau diese Reihenfolge eingehalten wird. Denn nur so ist noch eine Änderung der Daten möglich. Nach dem Absenden des Inbetriebsetzungsprotokolls ist dies leider nicht mehr möglich. 

Der Anlagenbetreiber erhält anschließend eine E-Mail aus dem Portal mit seinen Zugangsdaten. 


Status im Einspeiserportal: Warten auf Betreiberdaten 

Der Anlagenbetreiber hat eine E-Mail mit dem Inbetriebsetzungsprotokoll E8 erhalten. Dieses Protokoll muss ausgedruckt und unterschrieben werden. In der E-Mail wird außerdem erklärt, wie eine Anmeldung im Einspeiserportal erfolgt. Diese ist notwendig, um im Portal die Daten des Betreibers der PV-Anlage einzutragen.  

Folgende Unterlagen halten Sie bitte bereit: 

  • Bankverbindung  
  • das unterschriebene Formular E8 im Dateiformat PDF oder JPG 
  • Registrierungsnummer aus dem MaStR 
  • Registrierungsnachweis als Datei (PDF, JPG)
  • Angabe zu Umsatzsteuerpflicht oder Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht 


Status im Einspeiserportal: Betreiberdaten erfasst 

Die CUN berechnet die Einspeisevergütung und hinterlegt diese in ihrem Abrechnungssystem. Sie erhalten nun eine E-Mail, dass Ihre KWK-Anlage betriebsbereit und damit der Vorgang der Anmeldung abgeschlossen ist. Bald erhalten Sie eine erste Abschlagsmitteilung - und Ihren ersten Abschlag.

Die Vergütungsauszahlung erfolgt (bei monatlichen Abschlägen) jeweils bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats. Nach Ablauf eines Kalenderjahres wird die tatsächliche Höhe des eingespeisten Stroms anhand der Zählerstände ermittelt. Aus dieser Basis erfolgt die Jahresendabrechnung im ersten Quartal des Folgejahres.

>> Mehr Infos zur Einspeisevergütung 

Ummeldung einer KWK-Anlage

Sollte sich der Anlagenbetreiber einer KWK-Anlagen ändern, etwa durch einen Verkauf, Umzug oder Erbfall, füllen Sie bitte das Ummeldeformular vollständig aus und senden es an die CUN zurück. 

>> Formular: KWK-Anlage ummelden

Batteriespeicher

So melden Sie einen Speicher für Ihre KWK-Anlage an

Umstellung auf Eigenverbrauch oder Volleinspeisung

Möchten Sie Ihre KWK-Anlage nachträglich auf Eigenverbrauch oder auf Volleinspeisung umrüsten, reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: 

Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen müssen eingehalten und vom Elektroinstallateur bestätigt werden. 

Änderung der Umsatzsteuerpflicht

Teilen Sie der Celle-Uelzen Netz GmbH Ihre Änderungswünsche per E-Mail, per Fax oder postalisch unter Angabe der Netzkundennummer, Einspeisestelle und Anlagengröße mit und benennen Sie einen Ansprechpartner mit Telefonnummer.  

Der Zeitpunkt der Änderung ist zwingend erforderlich, ebenfalls die Steuernummer, falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind.  

Gesetze und Verordnungen

Folgende Gesetze und Verordnungen regeln die Einspeisung Ihrer KWK-Anlage: