Photovoltaik- und KWK-Anlagen installieren
Messkonzepte
Damit Strom, der auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) ins Netz eingespeist wird, gefördert werden kann, ist ein so genanntes Messkonzept notwendig. Denn nur so kann eine Abrechnung durch die Celle-Uelzen Netz vollständig und korrekt erfolgen.
Die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Betreiber der Anlage. Die Aufgabe der Celle-Uelzen Netz ist es, dieses zu prüfen, nämlich hinsichtlich der Konformität mit dem EEG und dem KWK-G, aber auch technische Anschlussbedingungen. Die Vergütungen sind abhängig von der Erzeugungsanlage selbst, aber auch von der Art der Einspeisung (z. B. mit oder ohne Selbstverbrauch), der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wenn Sie sich für ein Messkonzept entschieden haben, übermitteln Sie es der Celle-Uelzen Netz, um die vorgeschriebenen Prüfungen einzuleiten. Das gilt übrigens auch beim Wechsel auf ein neues Messkonzept, da dies unter Umständen mit Umbauten an den bestehenden Messeinrichtungen verbunden ist.