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Messkonzepte
Damit Strom, der auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) bzw. des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) ins Netz eingespeist wird, gefördert werden kann, ist ein so genanntes Messkonzept notwendig. Denn nur so kann eine Abrechnung durch die Celle-Uelzen Netz vollständig und korrekt erfolgen.
Die Auswahl des Messkonzepts liegt beim Betreiber der Anlage. Die Aufgabe der Celle-Uelzen Netz ist es, dieses zu prüfen, nämlich hinsichtlich der Konformität mit dem EEG und dem KWK-G, aber auch technische Anschlussbedingungen. Die Vergütungen sind abhängig von der Erzeugungsanlage selbst, aber auch von der Art der Einspeisung (z. B. mit oder ohne Selbstverbrauch), der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Wenn Sie sich für ein Messkonzept entschieden haben, übermitteln Sie es der Celle-Uelzen Netz, um die vorgeschriebenen Prüfungen einzuleiten. Das gilt übrigens auch beim Wechsel auf ein neues Messkonzept, da dies unter Umständen mit Umbauten an den bestehenden Messeinrichtungen verbunden ist.
Die jeweiligen Voraussetzungen und detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Messkonzepten finden Sie in folgenden Dokumenten des VBEW:
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Messkonzept A1
Anwendungsbeispiele:
Windkraftanlagen
PV-Freiflächenanlagen
PV-Anlage auf Lärmschutzwand
PV-Gebäudeanlage ohne Selbstverbrauch
Messkonzept A2
Anwendungsbeispiele:
PV-Anlage
KWKG-Anlage ohne gesetzlichen Zuschlag auf den Selbstverbrauch
KWKG-Kleinstanlage mit pauschalierter Einmalzahlung
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Messkonzept A3
Anwendungsbeispiele:
KWKG-Anlage mit gesetzlichem Zuschlag auf den Selbstverbrauch
Anlage in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe
Umbau von PV-Anlagen mit Selbstverbrauchsvergütung oder Marktintegrationsmodell von Voll- auf Überschusseinspeisung
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Messkonzept B1
Anwendungsbeispiele:
Windpark
PV-Anlagen (keine Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen)
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Messkonzept B2
Anwendungsbeispiele:
Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe
PV-Anlagen (keine Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen)
Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage mit Selbstverbrauchsvergütung
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Messkonzept B2a
Anwendungsbeispiele:
PV-Anlagen (keine Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen)
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Messkonzept B3
Anwendungsbeispiele:
EEG-Überschusseinspeisung von Anlagen mit Zonung nach Bemessungsleistung
Anlagen in kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe
PV-Anlagen (keine Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen)
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Messkonzept B4
Anwendungsbeispiele:
Kombination EEG- und KWKG-Anlage
Kombination EEG-Anlagen mit unterschiedlichen Energieträgern (z.B. Kleinwindanlage und PV-Anlage)
PV-Anlagen (Kombination MIM- und Nicht-MIM-Anlagen)
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Messkonzept C1
Anwendungsbeispiele:
PV-Anlage mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z.B. Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox)
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Messkonzept C2a
Anwendungsbeispiele:
PV-Anlage mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z.B. Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox) ohne sonstige Verbraucher
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Messkonzept C3
Anwendungsbeispiele:
PV-Anlage mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z.B. Wärmepumpe, Wallbox) und weiteren Verbrauchern mit getrennten Bezugsabrechnungen
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Messkonzept D1
Anwendungsbeispiele:
BHKW-Mieterstrom-gemeinschaft
PV-Mieterstromgemeinschaft
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Messkonzept D2
Anwendungsbeispiele:
BHKW-Mieterstromgemeinschaft
PV-Mieterstromgemeinschaft
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Messkonzept D3
Anwendungsbeispiele:
BHKW-Mieterstromgemeinschaft
PV-Mieterstromgemeinschaft
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Messkonzept D4
Anwendungsbeispiele:
BHKW-Mieterstromgemeinschaft
PV-Mieterstromgemeinschaft
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Messkonzept D5
Anwendungsbeispiele:
Gebäudestromanlage (nur PV)
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Messkonzept Z1
Anwendungsbeispiele:
Einfamilienhaus
Gewerbe
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Messkonzept Z1a
Anwendungsbeispiele:
Einfamilienhaus oder Gewerbe mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z.B. Wärmepumpe, Wallbox)
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Messkonzept Z1b
Anwendungsbeispiele:
Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG (z.B. Wärmepumpe, Wallbox) mit getrennter Messung
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