Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage
Energie lokal nutzen – gemeinschaftlich und effizient

Mieterstrom

Was bedeutet Mieterstrom?

Mieterstrom bedeutet, dass Strom dort erzeugt und genutzt wird, wo er entsteht – direkt in Ihrem Gebäude. Meist geschieht das über eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. So können Mieterinnen und Mieter von günstigem, lokal erzeugtem Strom profitieren, ohne selbst eine Anlage zu betreiben.

Der Betreiber der Stromerzeugungsanlage verkauft den erzeugten Strom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses. Überschüssiger Strom, der nicht verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet.

Voraussetzungen

Für den Betrieb eines Mieterstrommodells müssen bestimmte technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Erzeugungsanlage im Gebäude oder auf dem Grundstück – meist Photovoltaik, teilweise auch Blockheizkraftwerke.

  2. Kundenanlage oder Summenzählung erforderlich – je nach Modell (physisch oder virtuell).

  3. Messkonzept mit viertelstündlicher Messung – z. B. mit intelligentem Messsystem (iMSys).

  4. Lieferantenfunktion des Betreibers – der Betreiber wird zum Stromlieferanten für die Mieter.

Vorteile

Direkte Nutzung vor Ort

Der Strom wird ohne Umweg über das öffentliche Netz im Gebäude verbraucht.

Kostenvorteil

Keine Netzentgelte oder Konzessionsabgaben für den selbst genutzten Anteil.

Nachhaltigkeit

Der CO₂-Ausstoß sinkt, da erneuerbare Energie direkt im Haus genutzt wird.

Attraktivität für Vermieter

Steigerung des Immobilienwerts und des Umweltimages.

Modelle im Überblick

Mieterstrommodell mit physischem Summenzähler

Strom wird über einen zentralen Zähler gemessen, bevor er an die einzelnen Mietparteien verteilt wird.

Mehr erfahren

Mieterstrommodell mit virtuellem Summenzähler

Stromerzeugung und -verbrauch werden rechnerisch miteinander abgeglichen, ohne physischen Sammelzähler.

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Vergleich der Modelle

Überblick über die verschiedenen Mieterstrommodelle Brutto- und Nettoarbeitspreise für Hoch- und Niedrigtarif

Mit physischem Summenzähler

Mit virtuellem Summenzähler

Rechtliche Grundlage

Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG

Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG

Messtechnik

Je nach Anwendungsfall

iMSys

Spannungsebene

Keine Einschränkung

Niederspannung

Erzeugungsanlage

PV/BHKW/Wind

PV/BHKW/Wind

Mieterstromzuschlag

Möglich (bei PV)

Möglich (bei PV)

Versorgungsmodell

Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler)

Vollversorgung durch Kundenanlagenbetreiber (Reststrombezug durch Lieferanten am Summenzähler)

Formular zum Mieterstromzuschlag

Sie möchten den Mieterstromzuschlag beantragen?

Nutzen Sie dafür bitte das folgende Formular und reichen Sie es bei uns ein:

Rechtlicher Rahmen

  • Die Grundlage für Mieterstrom bildet § 21 Abs. 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

  • Betreiber können unter bestimmten Voraussetzungen den Mieterstromzuschlag erhalten.

  • Die Netzanschluss- und Messkonzepte müssen mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.

  • Eine Kundenanlage liegt nur vor, wenn sich Erzeugung und Verbrauch auf demselben Grundstück befinden (§ 3 Nr. 24a EnWG).