Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage
Zentrale Messung

Mieterstrommodell mit physischem Summenzähler

Funktionsweise

Mieterstrommodelle mit physischem Summenzähler sind eine Form von Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24a EnWG. Eine Kundenanlage liegt vor, wenn eine eigen betriebene Energieerzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik, BHKW) und mehrere Letztverbraucher in einem räumlich zusammenhängenden Gebiet verbunden sind – und die Anlage mittels Summenzähler vom öffentlichen Netz abgegrenzt wird.

Beim physischen Modell wird der erzeugte Strom über einen zentralen Summenzähler im Übergabepunkt gemessen. Von diesem Messpunkt wird der Strom dann auf die einzelnen Verbrauchszähler (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) verteilt.

Voraussetzungen

  1. Die gesamte Erzeugung und der Verbrauch müssen innerhalb einer Kundenanlage liegen – auf demselben Grundstück oder Grundstückskomplex.

  2. Der Summenzähler wird grundsätzlich hinter dem Hausanschlusspunkt installiert.

  3. In vielen Fällen ist eine Wandlermessung erforderlich, speziell bei größeren PV-Anlagen oder höheren Leistungsniveaus.

  4. Der Betreiber darf via Kundenanlage nur begrenzt Strom “durchleiten” – in der Regel max. 10 % der jährlichen Energiemenge darf an Dritte verteilt werden.

Vorteile

Technisch klar und etabliert

Der physische Zähler gibt eine direkte Messung im Übergabepunkt.

Transparenz bei Abrechnung

Stromfluss kann eindeutig nachvollzogen werden.

Mess- und Abrechnungskonzept

  • Der Summenzähler misst den gesamten erzeugten Strom, der in das interne Netz der Kundenanlage gelangt.

  • Von dieser Menge werden die Verbräuche der teilnehmenden Nutzer (Wohnungen, Gewerbe) abgezogen. Die Differenz ist der Reststrom, der aus dem öffentlichen Netz bezogen wird bzw. eingespeist wird.

  • Für Teilnehmer, die nicht am Mieterstrommodell teilnehmen möchten, bleibt die Drittbelieferung möglich – sie können weiterhin einen frei wählbaren Stromanbieter haben.

  • Betreiber der Kundenanlage (also der Mieterstromanbieter) übernimmt den Messstellenbetrieb für die Zähler innerhalb der Kundenanlage.

  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum Jahresende: Summenzähler minus Unterzähler = Reststrom oder Einspeisung.

Formular zum Mieterstromzuschlag

Sie möchten den Mieterstromzuschlag beantragen?

Nutzen Sie dafür bitte das folgende Formular und reichen Sie es bei uns ein:

Rechtliche Rahmenbedingungen & Urteile

  • Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall C-293/23, dass das Konzept der Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG nicht in allen Fällen mit den europäischen Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar ist.

  • Diese Rechtsprechung kann Auswirkungen auf bestehende Anlagen und Betreiberpflichten haben.

  • Betreiber von Mieterstromanlagen mit physischem Summenzähler werden häufig auch zum Energieversorger mit entsprechenden Pflichten (Netzanschluss, Messstellenbetrieb, Abrechnung).