Compliance und Hinweisgeberschutz bei der SVO-Gruppe
Gesetzestreues und integres Verhalten gegenüber Menschen und Umwelt ist für die SVO-Gruppe handlungsleitend. Integrität, Transparenz und Rechtstreue sind zentrale Voraussetzungen für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Deshalb ist Compliance fest in unseren Unternehmensstrukturen verankert.
Um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Schäden für Mitarbeitende, Geschäftspartner, Kunden und Dritte abzuwenden, ist die Aufdeckung von Missständen unerlässlich. Die CUN unterstützt und schützt Personen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Regelverstöße geben.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die EU‑Whistleblower‑Richtlinie (Richtlinie EU 2019/1937) in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel des Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die auf Missstände hinweisen. Hinweisgebende dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt werden. Ihre Rechte – insbesondere der Schutz der Identität und der Schutz vor Repressalien – sind gesetzlich verankert.
Wer kann Hinweise abgeben?
Über das Hinweisgebersystem der SVO-Gruppe können Hinweise abgegeben werden durch:
Mitarbeitende der SVO‑Gruppe
Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der SVO‑Gruppe
Mitarbeitende von Geschäftspartnern
Sonstige externe Dritte
Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Über die Meldesysteme können insbesondere Hinweise auf folgende mögliche oder konkrete Verstöße gemeldet werden:
Korruption, Betrug oder Unterschlagung
Steuerhinterziehung
Verstöße gegen Kartell‑ oder Kapitalmarktrecht
Verstöße gegen Insiderregelungen
Datenschutzverstöße
Menschenrechts‑ oder Umweltverletzungen
Sonstige Verstöße gegen geltende Gesetze oder den Verhaltenskodex
Unsere Meldestellen
Interne Meldestellen der SVO-Gruppe
Die SVO‑Gruppe stellt eine interne Meldestelle über den Compliance Officer zur Verfügung.
Marc Wandersleben
Externe Meldestellen
Als Teil des E.ON‑Konzerns nutzt die SVO‑Gruppe zusätzlich die Hinweisgebersysteme des E.ON‑Konzerns.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum E.ON Whistleblowing System, in dem Sie Hinweise abgeben können:
Ablauf und Schutz der Hinweisgebenden
Jede Meldung wird vertraulich behandelt, dokumentiert und nach objektiven Kriterien geprüft.
Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Hinweisgebende erhalten innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
Spätestens nach drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung zum Stand oder Abschluss des Verfahrens.
Die SVO-Gruppe schützt Hinweisgebende vor Benachteiligungen und gewährleistet diesen Schutz auch bei gutgläubigen, aber unbegründeten Hinweisen.
Bei festgestellten Verstößen werden angemessene Maßnahmen ergriffen und erforderlichenfalls zuständige Behörden informiert.
Wichtiger Hinweis zu Kundenanliegen
Die Hinweisgeberkanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige vertragsrechtliche Anliegen aus dem Kundengeschäft vorgesehen.
Bitte wenden Sie sich bei kundenbezogenen Themen direkt an die zuständigen Ansprechpartner:
Unser Anspruch
Die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben gelingt nur mit der Unterstützung aller Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Mit unserem Hinweisgebersystem schaffen wir einen sicheren Rahmen, um Verantwortung zu übernehmen, Risiken zu minimieren und unser Unternehmen sowie Menschen und Umwelt nachhaltig zu schützen.