Anmeldung einer Wallbox
Wallbox beim Netzbetreiber anmelden
Deshalb sind Wallboxen meldepflichtig
Mit der wachsenden Anzahl an Elektrofahrzeugen im Verkehr steigt auch der Bedarf an Lademöglichkeiten. Das vorhandene Stromnetz muss entsprechend ertüchtigt werden. Dazu ist es für die Celle-Uelzen Netz GmbH (CUN) wichtig zu wissen, wo sich Lademöglichkeiten in ihrem Netz befinden – ganz egal, ob es sich um eine kleine Wallbox zu Hause oder eine große Schnellladesäule im öffentlichen Bereich handelt. Nur so kann der Netzbetreiber die Auslastung des lokalen Stromnetztes genau abschätzen, eine Überlastung verhindern und die Netzstabilität sichern.
Meldepflicht beim Netzbetreiber
Gesetzlich sind Betreiberinnen und Betreiber einer Wallbox bis 11 Kilowatt Maximalleistung dazu verpflichtet, ihre Wallbox vor der Inbetriebnahme bei ihrem zuständigen Netzbetreiber anzumelden (§ 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung).
Anmeldung und Genehmigung von Ladeeinrichtungen
Die Meldepflicht gilt für alle Ladeeinrichtungen mit einer Leistung ab 3,7 Kilowatt. Wallboxen mit einer Leistung von über 11 Kilowatt sind zusätzlich vorab genehmigungspflichtig. Hierbei prüft der Netzbetreiber unter anderem, ob die Stromversorgung vor Ort für die hohe Ladeleistung geeignet ist. Die anschließende Genehmigung ist vier Monate gültig. In der Zeit muss die Wallbox installiert und in Betrieb genommen werden.