Erneuerbare Energien
Einspeisemanagement
Wenn eine Netzüberlastung droht
Was versteht man unter Einspeisemanagement? Umgangssprachlich ist auch von "Eisman" oder "Abregelung" die Rede. Gemeint ist: Wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, dürfen Netzbetreiber wie die Celle-Uelzen Netz zum Beispiel eine Photovoltaikanlage oder andere Erzeugungsanlagen ferngesteuert abschalten. Deshalb wird in solche Erzeugungsanlagen ein sogenannter Funk-Rundsteuerempfänger eingebaut.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Einspeisemanagement müssen bei Neuanlagen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme erfüllt sein. Andernfalls reduziert sich bis zur nachweislichen Einhaltung der Voraussetzungen nach § 52 EEG 2017 der Vergütungsanspruch auf Null.
Die Entschädigung für entgangene Einnahmen durch reduzierte Einspeiseleistung sind durch den § 52 EEG 2017 geregelt.
Technische Umsetzung
Die Übertragung der Signale zur Leistungsreduzierung erfolgt im Netz der Celle-Uelzen Netz GmbH derzeit für Anlagen am Niederspannungsnetz sowie Anlagen bis maximal 100 kW am Mittelspannungsnetz mittels Tongrundsteueranlage über das Stromnetz. Eine Ausnahme gibt es derzeit im Bereich Wietzendorf.
Bei Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kW im Mittelspannungsnetz erfolgt die Übergabe mittels Fernwirkanlagen.
Die jeweils erforderlichen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger können an den technischen Standorten der Celle-Uelzen Netz in Bostel und Uelzen erworben und durch einen zugelassenen Installateur nach den jeweils aktuell gültigen TAB in unmittelbarer Nähe zur Übergabemessung installiert werden. Die Anbindung der Anlagen(n) liegt in der Verantwortung des Betreibers.
Die erforderlichen Fernwirkanlagen werden auf Anforderung durch die Celle-Uelzen Netz GmbH bereitgestellt. Die Anbindung der Anlagen(n) liegt in der Verantwortung des Betreibers.
- Technische Anforderungen für Anlagen ab 100 kW am MS-Netz
- Technische Anforderungen für PV-Anlagen bis 100 kW am NS-Netz
- Formular Ausgabebeleg für Rundsteuerempfänger
Der Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzungen ist durch den Anlagenbetreiber in schriftlicher Form zu erbringen. Nutzen Sie hierfür dieses Formular.
Netzbetreiber sind berechtigt, vor Ort stichprobenartige Prüfungen vorzunehmen.
Einsätze des Einspeisemanagements im Netz der CUN
Seit dem 27.08.2024 erfolgen zeitweise Abregelungen im Bereich des UW Lachendorf, die betroffenen Anlagenbetreiber werden durch die CUN direkt informiert.
Eine Veröffentlichung der Einsätze erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Engpässe im Netz der Celle-Uelzen Netz GmbH
Seit dem 27.08.2024 besteht im Bereich des UW Lachendorf ein Engpass, dieser kann zeitlich immer mal wieder auftreten.
Allgemeine Informationen: Gesetzeslage
§ 9 EEG 2017 Abs. 1
Entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müssen Anlagenbetreiber und Betreiber von KWK-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
- die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und
- die Ist-Einspeisung abrufen kann.
§ 9 EEG 2017 Abs. 2 (1)
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt müssen nur über eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.
§ 9 EEG 2017 Abs. 2 (2)
Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt müssen die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzen oder über eine technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung verfügen.