Wassertrübungen in/bei Bevensen & Umgebung Arbeiten im Leitungsnetz bewirken unbedenkliche Wassertrübungen, welche einige Tage andauern werden. Davon können u.A. betroffen sein:  - Bad Bevensen - Gollern - Groß/Klein Heesebeck - Höfer - Röbbel - Weste Wir bitten von Anrufen diesbezüglich abzusehen, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis. mehr erfahren

Produzieren Sie Ihren eigenen Strom!

Plug-in-Photovoltaikanlagen

Plug-in-Anlage, Steckdosen-Solar-Gerät, steckfertige Anlage, Balkon-Modul oder Stecker-Solaranlage – die kleinen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) haben viele Bezeichnungen. Gemeint sind kleinere Solaranlagen, die mit relativ geringem Aufwand und niedrigen Kosten Strom erzeugen, zum Beispiel auf dem Balkon, am Balkongeländer, an der Hausfassade, auf der Terrasse oder auf einer Gartenlaube.

Gut zu wissen: Die kleinen Balkonkraftwerke, also die steckerfertigen PV-Anlagen, müssen nur noch beim Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das gilt für die kleinen PV-Anlagen bis 0,8 kVA Wechselrichterleistung und bis 2 kWp Modulleistung.

Die Mitarbeitenden beim MaStR melden der Celle-Uelzen Netz Ihre Anlage. Die CUN wiederum wird Sie kontaktieren, falls Sie einen neuen Zähler benötigen. Das kann passieren, denn Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre sind in diesem Zusammenhang nicht zulässig.

>> Hier zum Marktstammdatenregister

Tipps für die Installation von Balkonkraftwerken

  • Vor der Installation: Wenn Sie zur Miete wohnen, klären Sie zunächst mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung, ob Sie eine solche Anlage installieren dürfen. 

  • Netzanschluss: Sie dürfen die kleinen Plug-in-PV-Anlagen selbst anschließen. Wer lieber auf Nummer sicher gehen möchte, lässt sich von einem Installateur helfen. Die CUN ist berechtigt, die korrekte Installation der Anlage zu prüfen. 

  • Wechselrichter: Beachten Sie, dass der Wechselrichter an der Anlage eine Ausgangsleistung von 800 VA nicht überschreiten darf. Sollte das trotzdem der Fall sein, muss die Ausgangsleistung der Anlage auf 800 VA gedrosselt werden. Dazu benötigt die CUN einen schriftlichen Nachweis.

  • Wichtig: Pro Zähler darf übrigens nur eine Balkonanlage betrieben werden. 

  • Nach der Installation: Ist Ihr Balkonkraftwerk korrekt angeschlossen, darf es sofort betrieben werden. 

  • Der richtige Stromzähler: Wenn Sie mit der PV-Anlage mehr Strom erzeugen, als Sie im eigenen Haushalt verbrauchen, haben Sie praktisch Strom übrig, falls Sie ihn nicht ins öffentliche Netz einspeisen oder speichern. Um zu verhindern, dass sich der Stromzähler dann rückwärts dreht, benötigen Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre. Die CUN führt in so einem Fall einen kostenlosen Zählerwechsel durch und setzt einen sogenannten saldierenden Zweirichtungszähler.

  • Die richtige Steckdose: Die CUN empfiehlt grundsätzlich eine spezielle Energiesteckdose. Setzen Sie sich für die Beratung und Umsetzung bitte mit einem Elektroinstallateur in Verbindung. Finden Sie hier Fachunternehmen, die eng mit der CUN zusammenarbeiten:
    >> Zur Installateursuche der CUN

 

Bundesnetzagentur warnt vor Mängeln an Solarwechselrichtern

 

Die Bundesnetzagentur warnt zurzeit vor nicht zulässigen Solarwechselrichtern für Balkonanlagen. Diese Solarwechselrichter stammen sowohl aus dem stationären als auch aus dem Online-Handel. Die Bundesnetzagentur hat zahlreiche Mängel festgestellt. Zum Beispiel fehlen CE-Kennzeichnungen, deutsche Bedienungsanleitungen oder Händleradressen. Fehlerhafte Produkte dürfen in Deutschland nicht verkauft oder verwendet werden. 

Beim Online-Kauf von Solarwechselrichtern sollte Folgendes beachtet werden: 

  • Bestellen Sie nur bei seriösen Quellen und informieren Sie sich über den Anbieter.
  • Prüfen Sie eine angegebene EU-Adresse.
  • Achten Sie auf das CE-Kennzeichen.
  • Stellen Sie sicher, dass AGB, Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Lesen Sie die Produktbeschreibung genau und achten Sie auf eine deutsche Bedienungsanleitung.

Die Bundesnetzagentur überwacht kontinuierlich den Markt und arbeitet mit den Zollbehörden zusammen, um nicht konforme Produkte zu stoppen.

Weitere Details zum Thema gibt es auf dieser Seite der Bundesnetzagentur.