Baustelle mit Einfamilienhaus
Bauversorgung mit Wasser

Standrohre mieten

Sie benötigen Trinkwasser für Ihr Bauvorhaben oder eine Veranstaltung im Landkreis Celle oder im Landkreis Uelzen (nicht direkt im Stadtgebiet)? Dann helfen wir Ihnen gerne. Für einen zeitlich befristeten Wasserbedarf, z.B. für eine Baustelle, eine Veranstaltung oder für das Füllen von Teichen oder Pools, können Sie bei uns einen Standrohrwasserzähler mieten.

Für den Bereich Bergen und in der Stadt Celle wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtwerk. Bitte beachten Sie die Anleitung für Unterflurhydranten.

Standort Celle (Bostel)

Am Umspannwerk 2
29229 Celle

Abholzeiten:
Montag - Donnerstag: 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 - 13:00 Uhr

Standort Uelzen

Schwarzer Berg 1
29525 Uelzen

Abholzeiten:
Montag - Donnerstag: 8:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

(nach vorheriger Terminabsprache)

Allgemeine Informationen

Ein Standrohr ist eine Armatur, mit der man aus dem öfentlichen Wasserversorgungsnetz Wasser entnehmen kann. Nur mit dieser Armatur ist die Entnahme von Trinkwasser aus Hydranten im Wassernetz erlaubt. Die entnommene Wassermenge wird mit dem am Standrohr angebrachten Wasserzähler gemessen. Die Berechnung der Gebühren und des verbrauchten Wassers erfolgt nach Rückgabe des Standrohrwasserzählers zuzüglich der Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

Sie können aus zwei Möglichkeiten wählen:

  1. Standrohr nur mit Ventilanschluss 1“ Geka-Kupplung (Qn 2,5)
    Das Wasserstandrohr mit 1“ Geka-Kupplung ist die Standardausführung für Wasserentnahmen im Rahmen von z.B.:
    – Hausneubauten (inklusive Putzer und Estrichleger),
    – Veranstaltungen etc.

  2. Kombistandrohr (Ventilanschluss mit C-Kupplung und 1“ Geka-Kupplung) (Qn 6/10)
    Bei größeren Wassermengen kommt das Kombistandrohr zur Anwendung. Das Kombistandrohr ist wegen seines größeren Durchfusses z.B. eher geeignet:
    – für die Befüllung von Tankfahrzeugen,
    – für die Befüllung von Gartenteichen/Pools,
    – bei Abbrucharbeiten

Achtung: Anmeldung erforderlich

Wenn Sie ein Standrohr für eine öffentliche Veranstaltung brauchen, benötigten wir rechtzeitig (ca. 4 Wochen vor Beginn) folgende Angaben:

  • Welche Veranstaltung?

  • Wer ist der Veranstalter?

  • Wo fndet die Veranstaltung statt?

  • Wie lautet die Rechnungsanschrift?

  • Wie viele Standrohre werden benötigt?

Wenn Sie ein Standrohr für ein Bauvorhaben brauchen:

  • Wer leiht aus?

  • Wo wird gebaut?

  • Wie lautet die Rechnungsanschrift?

  • Firmenkunden: Firmenanschreiben oder eine Visitenkarte

  • Privatkunden: Gültiger Personalausweis

  • Schausteller: Reisegewerbeschein

Anleitung

Zum Zwecke der Wasserentnahme ist gemäß »Technische Mitteilung • Merkblatt W 331, 11/2006 • Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten • DVGW« zu verfahren.

Bitte wie in den folgenden Punkten aufgeführt verfahren (andernfalls besteht bei Nichtbeachtung dieser Reihenfolge die Gefahr der Trinkwasserverschmutzung).

  1. Äußeren Kappenbereich von Straßenschmutz säubern.

  2. Festsitzende Deckel nötigenfalls durch leichtes Schlagen auf den Deckelrand lockern.

  3. Deckel am Aushebesteg herausnehmen und seitlich schwenken.

  4. Klaue und Klauendeckel vom Schmutz befreien, dann erst Klauendeckel abheben. Vor dem Aufsetzen des Standrohres den Hydranten geringfügig öfnen und Schmutzteile herausspülen, danach Hydrant wieder schließen.

  5. Standrohr mit nach unten geschraubter Klauenmutter in die Klaue einführen und so lange nach rechts drehen, bis fester Sitz erreicht ist.

  6. Durch Linksdrehen des Hydrantenschlüssels langsam vollständig öfnen bis zum spürbaren Anschlag.

  7. Abgangsarmatur am Standrohr öfnen und Entnahmemenge nur durch diese regeln.

  1. Bei leicht geöfneter Abgangsarmatur am Standrohr durch gleichmäßiges Rechtsdrehen mittels Bedienungsschlüssel Hydranten Absperrung vollständig bis zum spürbaren Anschlag schließen.

  2. Ggf. Druckschläuche abkuppeln.

  3. Standrohr durch Linksdrehen aus der Klaue lösen.

  4. Beobachten, ob der Wasserspiegel im Mantelrohr bei der Entleerung sinkt. Sofern die Wassersäule im Mantelrohr nicht absickert, die automatische Entleerung also nicht stattfndet, ist unverzüglich der WVU zu unterrichten.

  5. Klauendeckel einsetzen.

  6. Straßenkappe durch Einlegen des Kappendeckels in gesäuberten Kappenrand verkehrssicher schließen.

  • Bei Frostwetter ist die Benutzung der Hydranten auf Notfälle zu beschränken. Es ist dann nach jeder Wasserentnahme sofort die Hydrantenabsperrung zu schließen und das Standrohrventil zu öffnen, damit Standrohr und Hydrant entleeren können. Verkehrs- gefährdung durch Glatteis vermeiden. Hydranten, bei denen die Entleerung nicht ordnungsgemäß arbeitet, sind ebenso wie beschädigte Hydranten umgehend dem Entstörungsdienst der Celle-Uelzen Netz GmbH zu melden.

  • Nur die sorgfältige Befolgung dieser Hinweise stellt die Verwendungsbereitschaft der Hydranten für Feuerlösch- und anderer Zwecke sicher und verhindert Schadenersatzforderungen z. B. in Brandfällen.

  • Die Standrohre sind pfleglich zu behandeln und sachgemäß zu handhaben.

  • Die Standrohrwasserzähler sind vor Schlag, Stoß und Frost zu schützen.

  • Vor jedem Einsatz ist zu prüfen, ob der Dichtungsring am Standrohrfuß vorhanden und einwandfrei ist und das Standrohr-Auslaufventil funktioniert.

  • Die Standrohre sind bei Lagerung, Transport und Einsatz sauber (z. B. Öffnungen verschlossen halten, separat lagern) zu halten, da sie mit Trinkwasser in Berührung kommen.

  • Zur Vermeidung von Diebstählen und Wasserschäden müssen die Standrohre außerhalb der Arbeitszeit abgebaut und unter Verschluss gehalten werden.

  • Die Zugänglichkeit zum Hydranten muss jederzeit z. B. für Feuerlöschzwecke gewährleistet sein.

Preise

Der angegebene Preis gilt für jeden Werktag und je Standrohrwasserzähler.

Gebührensätze (Ausleihgebühren)

  • Standrohrwasserzähler 1“ Geka (Qn 2,5)

    • 1,50 € (netto/Werktag)

    • 100,00 € Mindestgebühr

  • Standrohrwasserzähler Kombi C-Geka (Qn 6/10)

    • 2,80 € (netto/Werktag)

    • 100,00 € Mindestgebühr

Der festgestellte Wasserverbrauch wird mit 1,51 Euro/m³ berechnet (Stand 01/2023) plus MwSt. (7 %).

Der angegebene Preis gilt für jeden Werktag und je Standrohrwasserzähler.

Gebührensätze (Ausleihgebühren)

  • Standrohrwasserzähler 1“ Geka (Qn 2,5)

    • 1,50 € (netto/Werktag)

    • 100,00 € Mindestgebühr

  • Standrohrwasserzähler Kombi C-Geka (Qn 6/10)

    • 4,00 € (netto/Werktag)

    • 100,00 € Mindestgebühr

Der festgestellte Wasserverbrauch wird mit 1,35 Euro/m³ berechnet (Stand 01/2023) plus MwSt. (7 %).

Sollte bei Rückgabe des Standrohres feststellen, dass durch nicht ordnungsgemäßes Ausspülen des Unterfurhydranten ein Schaden entstanden ist, wird Ihnen die Reinigung und Überprüfung zusätzlich pauschal in Rechnung gestellt.

Die Reparatur anderer vom Ausleihenden verursachten Beschädigungen wird nach Zeit und Aufwand berechnet.