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Glossar

Abregelung (Einspeisereduzierung)

Was bedeutet Abregelung?

Abregelung (Einspeisereduzierung) bezeichnet die vorübergehende Reduzierung der Wirkleistung von Erzeugungsanlagen, um Netzüberlastungen zu vermeiden, Betriebsmittel zu schützen und die Netzstabilität zu sichern. Sie kann planmäßig im Rahmen des Engpassmanagements (Redispatch 2.0) oder ereignisbedingt als Einspeisemanagement (EisMan) erfolgen.

Technisch wird die Leistungsreduzierung je nach Spannungsebene und Anlagengröße stufig (zum Beispiel 100 %/60 %/30 %/0 %) oder gleitend umgesetzt. Bei netzparallelen Erzeugern in der Niederspannung (NS) und bei Anlagen bis 100 Kilowatt in der Mittelspannung (MS) übermittelt der Netzbetreiber die Schaltsignale häufig per Tonfrequenz‑Rundsteuerung – größere MS‑Anlagen werden über Fernwirktechnik angesteuert. Für die Abrechnung von Abregelungen gelten – abhängig von Anlagengröße, Zuordnung und Rechtsrahmen – die Entschädigungsmechanismen des Erneuerbare‑Energien‑Gesetzes (EEG) beziehungsweise die Vorgaben des Redispatch 2.0 (Ausfallarbeit, Bilanzierung).

Was gilt im Netzgebiet der CUN?

Im Netzgebiet der Celle‑Uelzen Netz (CUN) kommen für NS‑Anlagen und bis 100 Kilowatt in MS Tonfrequenz‑Rundsteuerempfänger zum Einsatz; darüber erfolgt die Anbindung via Fernwirktechnik gemäß CUN‑Richtlinie.

FAQ

Ja. Je nach Rechtsrahmen (EEG/EisMan oder Redispatch 2.0) existieren standardisierte Kompensationsmechanismen.

In der NS(Niederspannungs)‑Ebene typischerweise über Tonfrequenz‑Rundsteuerung. In der MS(Mittelspannungs)‑Ebene über Fernwirktechnik (zum Beispiel IEC 60870‑5‑101/‑104).

Praxisbeispiele

  • Photovoltaik‑Dachanlage 50 kWp: stufige Reduzierung auf 60 % bei drohender Überlast im Ortsnetz.

  • Windenergieanlage in der MS‑Ebene: Redispatch‑Anweisung der CUN, gleitende Sollwertvorgabe.

Rechtsgrundlagen

  • EEG 2023 §§ 52/53

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §§ 13–14 – Redispatch 2.0