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Glossar

Anschlussleistung

Was ist die Anschlussleistung?

Die Anschlussleistung ist die vertraglich vereinbarte maximale Leistung, die am Netzanschlusspunkt eines Gebäudes gleichzeitig bezogen werden darf. Sie steuert die Dimensionierung der Netzanschlussleitung, die Auswahl der Schutzeinrichtungen und den Aufbau des Zählerplatzes und beeinflusst sowohl die Anschlusskosten als auch die betriebliche Flexibilität. Technisch ist die Anschlussleistung insbesondere bei der Nachrüstung signifikanter Verbraucher (zum Beispiel Wärmepumpe, nicht öffentliche Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge – Wallbox) zu prüfen. Lastmanagement und die Teilnahme an der netzorientierten Steuerung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) können helfen, Spitzen zu reduzieren und die Anschlussleistung zu begrenzen.

Was gilt im Netzgebiet der CUN?

Für Neu‑ und Bestandsgebäude wird der Hausanschluss über das CUN‑Hausanschluss‑Portal beantragt. Die CUN erstellt auf Basis der angegebenen Leistung und der Trassenlänge ein Angebot mit Netzanschlussvertrag. Die Leitungstrasse muss dauerhaft zugänglich bleiben und darf nicht überbaut werden.

FAQ

Über einen Antrag im Hausanschluss‑Portal. Die CUN prüft die Netzverträglichkeit und erstellt ein Angebot/Vertrag.

Ja: Lastmanagement im Gebäude und – für geeignete Verbraucher – Teilnahme an § 14a EnWG.

Praxisbeispiele

  • Gewerbe mit hohen Anlaufströmen: Anschlussleistung mit Reserve oder betrieblichen Lastmanagement‑Konzepten planen.

  • Bestandseinfamilienhaus: Anschlussleistung prüfen, wenn Wärmepumpe und Wallbox hinzukommen; alternativ Teilnahme nach § 14a EnWG.

Rechtsgrundlagen