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Glossar

Balkonkraftwerk

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist eine steckerfertige Kleinst‑Photovoltaikanlage (PV) – auch PlugIn-PV – aus ein bis zwei Modulen mit Mikrowechselrichter (Wechselrichter, WR). Die Anlage speist hinter dem Zähler in einen Endstromkreis des Haushalts ein und deckt die Grundlast. Überschüssige Energie fließt in das Verteilnetz. Die Wechselrichterleistung ist je Zählpunkt auf 0,8 Kilovoltampere begrenzt.

Für den sicheren Betrieb empfiehlt sich eine Energiesteckvorrichtung, außerdem sind Montage (Windlast, Durchdringung) und Brandschutz zu beachten.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Für steckerfertige Anlagen bis 0,8 Kilovoltampere genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Die CUN wird automatisch informiert und veranlasst – falls erforderlich – den kostenfreien Tausch auf einen saldierenden Zweirichtungszähler. Pro Zählpunkt ist nur eine steckerfertige Anlage zulässig.

FAQ

Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) genügt. Die CUN wird automatisiert informiert.

Bei steckerfertigen PV‑Anlagen übernimmt die CUN den Tausch auf einen saldierenden Zweirichtungszähler kostenfrei.

Praxisbeispiele

  • Mietwohnung: 0,8 Kilovoltampere‑Mikrowechselrichter, Energiesteckvorrichtung, MaStR‑Registrierung; Zustimmung des Vermieters für die Montage einholen.

  • Eigenheim: Ost/West‑Montage zur Erzeugungsstreckung; jährliche Sicht‑ und Schraubenkontrolle der Befestigungen.

Rechtsgrundlagen

  • Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)

  • Mess‑ und Eichrecht (Zählerwesen)