Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Was ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den rechtlichen Rahmen für Elektrizitäts‑ und Gasversorgung in Deutschland. Es regelt unter anderem Netzzugang, Entgeltregulierung, Transparenz, Versorgungssicherheit, Marktkommunikation und die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) konkretisiert den Gesetzesrahmen durch Festlegungen zu Prozessen, Datenformaten und technischen Anforderungen.
Was gilt im Netzgebiet der CUN?
Die CUN implementiert § 14a EnWG (netzorientiertes Dimmen) für geeignete Verbrauchseinrichtungen (zum Beispiel Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen, Heimspeicher). Betreiber erhalten Netzentgeltvorteile entsprechend der gewählten Modulvariante.
FAQ
Praxisbeispiel
Einführung § 14a EnWG im Haushalt: 11‑Kilowatt‑Wallbox und Wärmepumpe werden bei Engpässen netzorientiert gedimmt (Mindestleistung 4,2 Kilowatt bleibt).
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
EnWG; BNetzA‑Festlegungen (BK6‑22‑300; BK8‑22‑010‑A)