Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind elektrische Geräte mit signifikanter Netzbezugsleistung – zum Beispiel Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladeeinrichtungen (Wallboxen), stationäre Batteriespeicher –, die der Netzbetreiber im konkreten Engpassfall netzorientiert dimmen darf. Die Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt erhalten; der Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte (Module pauschal/prozentual/zeitvariabel).
Was gilt im Netzgebiet der CUN?
Voraussetzung sind ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine angebundene Steuerbox am Smart‑Meter‑Gateway (SMGW). Die CUN stellt einen Vergleichsrechner und weiterführende Informationen bereit.
FAQ
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 14a EnWG; BNetzA‑Festlegungen BK6‑22‑300/BK8‑22‑010‑A