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Glossar

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind elektrische Geräte mit signifikanter Netzbezugsleistung – zum Beispiel Wärmepumpen, nicht öffentliche Ladeeinrichtungen (Wallboxen), stationäre Batteriespeicher –, die der Netzbetreiber im konkreten Engpassfall netzorientiert dimmen darf. Die Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt erhalten; der Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Im Gegenzug erhalten Betreiber reduzierte Netzentgelte (Module pauschal/prozentual/zeitvariabel).

Was gilt im Netzgebiet der CUN?

Voraussetzung sind ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine angebundene Steuerbox am Smart‑Meter‑Gateway (SMGW). Die CUN stellt einen Vergleichsrechner und weiterführende Informationen bereit.

FAQ

Nein – sie können nur gedimmt werden. 4,2 Kilowatt Mindestleistung bleiben verfügbar.

Reduzierte Netzentgelte. In Verbindung mit zeitvariablen Tarifen zusätzliche Kostenvorteile.

Rechtsgrundlagen

  • § 14a EnWG; BNetzA‑Festlegungen BK6‑22‑300/BK8‑22‑010‑A