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Erzeugungsanlagen

Konformitätserklärung

Konformitätserklärung rechtzeitig abgeben

Als Betreiberin oder Betreiber einer Anlage für Biomasse sind Sie laut Erneuerbare-Energien-Gesetz bis zum 28. Februar eines jeden Jahres verpflichtet, eine verbindliche Erklärung über die EEG-Konformität Ihrer Stromerzeugung im Vorjahr zu leisten.

Für die Abrechnung der von Ihnen eingespeisten Energiemenge senden Sie alle erforderlichen Informationen Ihrem Netzbetreiber zu, sodass dieser die Höhe der Vergütung und Boni berechnen kann. Diese hängt bei Stromerzeugung mit Biomasse unter anderem von der Art der Einsatzstoffe, der verwendeten Technologie und der Verwendung von Gülle ab.

Die Vorlage für die Konformitätserklärung 2025 stellen wir hier in Kürze bereit.

Bitte senden Sie die dazugehörigen Gutachten und Bescheinigungen gemeinsam mit der Konformitätserklärung per E-Mail unter Angabe der Netzbetreiber-Kundennummer an die CUN an diese E-Mail-Adresse: biomasse@cunetz.de.

Wichtig: Bitte senden Sie die Unterlagen nicht auf dem Postweg, sondern ausschließlich per E-Mail an die CUN.